Die Gesamtstaatliche Schuldenstandsquote setzt die Bruttoschulden von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen ins Verhältnis zum BIP.
Sie gibt einen Hinweis auf die zukünftige Lebensqualität und staatliche Handlungsfähigkeit, da diese auf soliden Finanzen beruhen.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Verschuldung auf 60 Prozent der Wirtschaftsleistung zu begrenzen.
„Brutto“ bedeutet, dass allein die Schulden, nicht aber die Vermögenswerte des Staates berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht erfasst werden so genannte implizite Schulden, d.h. zukünftige staatliche Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Renten- und Pensionszahlungen. Die Summe aus expliziten und impliziten Schulden wird als „Nachhaltigkeitslücke“ bezeichnet.
Die Daten zur Schuldenstandquote werden regelmäßig von der Bundesbank veröffentlicht.