Gute Arbeit sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für hohe Lebensqualität und soziale Teilhabe. Eine faire Bezahlung, ein sicherer Arbeitsplatz und geregelte Arbeitszeiten. Das sind Themen, die im Dialog wichtig waren. Fast ebenso bedeutsam waren die Zufriedenheit mit dem eigenen Tun und ein gutes Arbeitsklima.
Gute Arbeit sorgt nicht nur für finanzielle Sicherheit, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für hohe Lebensqualität und soziale Teilhabe. Eine faire Bezahlung, ein sicherer Arbeitsplatz und geregelte Arbeitszeiten. Das sind Themen, die im Dialog wichtig waren. Fast ebenso bedeutsam waren die Zufriedenheit mit dem eigenen Tun und ein gutes Arbeitsklima.
„Meine Arbeit sollte Perspektive haben, ich möchte mich auf einen angemessenen Lohn und eine Zukunft in diesem Beruf verlassen können.“aus einer Online-Antwort vom 26. September 2015
Arbeitslosigkeit senkt die Lebensqualität stark. Sie beeinträchtigt nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Angehörige. Im Dialog betonten die Teilnehmer, wie wichtig ihnen der Schutz vor Arbeitslosigkeit ist.
Die Arbeitslosenquote ist zentral für die Beschreibung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Sie gibt an, wie viele Menschen in einem Monat Arbeit suchen und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind. Im November 2019 waren rund 2,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent für den November.
In den letzten 20 Jahren war die Arbeitslosenquote starken Schwankungen ausgesetzt. Auf zwei historische Höchststände folgte eine deutliche Erholung. Im Jahr 1997 waren fast 4,4 Millionen Menschen arbeitslos. Im Januar 2005 gab es mehr als fünf Millionen Arbeitslose, zum Teil weil arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger erstmals in der Statistik mitgezählt wurden. Danach entspannte sich die Lage am Arbeitsmarkt stark. Arbeitsmarktreformen, Investitionen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit haben dazu beigetragen. Auch die globale Finanzmarktkrise konnte die günstige Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigen. Verglichen mit dem historischen Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Arbeitslosenquote inzwischen halbiert. Mit einem Jahresmittel von 5,2 Prozent lag sie 2018 auf dem niedrigsten Niveau seit der Deutschen Einheit.
Regionale Unterschiede in der Arbeitslosigkeit: Trotz des starken Rückgangs der Arbeitslosenzahlen bestehen teils deutliche regionale Unterschiede. Je dunkler die Einfärbung in der Karte, desto höher ist die Arbeitslosigkeit. Die Stadt Gelsenkirchen hatte mit 13,2 Prozent die höchste Arbeitslosenquote in Deutschland. Im Landkreis Eichstätt war die Quote mit 1,3 Prozent am niedrigsten.
Auch wenn sich die regionalen Schwerpunkte der Arbeitslosigkeit verschieben, ostdeutsche Länder sind nach wie vor stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als die meisten westdeutschen. Im Jahr 2017 lag die Arbeitslosenquote der westdeutschen Länder bei 4,8 Prozent, die der ostdeutschen Länder bei 6,9 Prozent. Seit 2005 hat sich der Abstand zwischen den ost- und westdeutschen Ländern jedoch deutlich verkleinert.
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Die Punkte ordnen die Arbeitslosenquote 2018 für 402 Landkreise und kreisfreie Städte an - von links nach rechts, von der niedrigsten bis zur höchsten Arbeitslosigkeit. Jeder interaktive Punkt steht für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt.
Wie hat sich die Arbeitslosigkeit seit 2005 entwickelt? Die transparenten Punkte blenden die Arbeitslosenquote der Landkreise und kreisfreien Städte für 2005 im Vergleich ein. Alle Punkte liegen oberhalb der Linie. Das heißt, die Arbeitslosenquote ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zurückgegangen.
In Ostdeutschland ist die Arbeitslosigkeit zwischen 2005 und 2018 am stärksten zurückgegangen. Allerdings erfolgte der Rückgang auch von einem sehr hohen Niveau. Von knapp 19 Prozent in 2005 auf 6,9 Prozent dreizehn Jahre später.
In Westdeutschland kam es ebenfalls zu einem Rückgang der Arbeitslosenquote. Von knapp 10 Prozent in 2005 auf eine Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent in 2018.
Stärkste Rückgänge der Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland: Die 40 Landkreise und kreisfreien Städten mit dem deutlichsten Rückgang der Arbeitslosenquote zwischen 2005 und 2018 liegen alle in den ostdeutschen Ländern. Der stärkste Rückgang zeigte sich im Kyffhäuserkreis im Norden Thüringens. Dort sank die Arbeitslosigkeit von 24,7 auf 8,3 Prozent.
In der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte liegt die Arbeitslosenquote unter 5 Prozent: Gab es im Jahr 2005 sieben Landkreise mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und weniger, traf das 2018 auf 235 kreisfreie Städte und Landkreise zu.
Geringste Arbeitslosigkeit vor allem in Bayern: 35 der 40 Landkreise und kreisfreien Städte mit der geringsten Arbeitslosigkeit in 2018 liegen in Bayern, fünf in Baden-Württemberg. In 16 Landkreisen liegt die Arbeitslosigkeit bei unter 2 Prozent. Sie befinden sich allesamt in Bayern.
Höchste Arbeitslosigkeit nicht nur in ostdeutschen Bundesländern: In 2005 lagen 37 der 40 Landkreise und kreisfreien Städte mit der höchsten Arbeitslosenquote in Ostdeutschland. In 2018 haben sich die regionalen Schwerpunkte im Bundesgebiet verschoben. Von den 40 Landkreisen und kreisfreien Städten mit der höchsten Arbeitslosigkeit in 2018 liegen noch 16 in den ostdeutschen Bundesländern. Fünf Landkreise liegen in Sachsen-Anhalt, jeweils vier in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie zwei in Thüringen und einer in Sachsen. In Westdeutschland liegen dreizehn Landkreise und kreisfreie Städte mit der höchsten Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen, drei in Niedersachsen, zwei in Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und jeweils ein Landkreis Hessen und im Saarland.
Der Bundesregierung ist es besonders wichtig, die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Der Anteil der 15- bis 24-jährigen Arbeitslosen lag im Jahresdurchschnitt 2018 mit 4,6 Prozent unter der Gesamtquote von 5,2 Prozent. Im Vergleich dazu lag die Quote vor zehn Jahren noch bei sieben Prozent. Das betriebliche duale Ausbildungssystem leistet in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zum wirksamen Schutz gegen Jugendarbeitslosigkeit. In vielen Ländern der Europäischen Union hingegen hat die globale Finanzkrise die Arbeitsmarktchancen junger Menschen noch einmal massiv verschlechtert. Beispielsweise liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Italien und Spanien bei über 30 Prozent.1
Von Langzeitarbeitslosigkeit spricht man, wenn Arbeitslose ein Jahr oder länger durchgehend arbeitslos gemeldet sind. Zwar ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den vergangenen elf Jahren deutlich zurückgegangen; relativ gesehen sogar stärker als die Gesamtarbeitslosigkeit. Im Jahr 2018 lag die Zahl der Langzeitarbeitslosen bei rund 813.000, das heißt mehr als jeder dritte Arbeitslose (34,8 Prozent) ist langzeitarbeitslos. Vor 20 Jahren lag die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit 1,6 Millionen doppelt so hoch bei einem Anteil von 37,4 Prozent. Ein Teilnehmer des Bürgerdialogs hat sich gewünscht, „dass jeder arbeitslose Bürger die Chance bekommt, sein Können zu beweisen“. Dieses Ziel macht sich die Bundesregierung zu Eigen.
Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist seit jeher Kernpriorität aller Bundesregierungen. Mit dem Teilhabechancengesetz schafft die Bundesregierung mit zwei Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte, die vom Strukturwandel oder den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen sind, einen erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung. Mit dem Gesetz sollen Qualifizierungen rechtzeitig erfolgen und nicht erst nach Verlust des Arbeitsplatzes.
Am Arbeitsleben aktiv teilzunehmen, Chancen zu haben und gleichbehandelt zu werden, das war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Bürgerdialog wichtig.
„Wichtig ist Arbeit und Aufgabe bis ins hohe Alter für alle Menschen. Jeder Mensch soll das Gefühl haben, gebraucht zu werden.“aus dem Bürgerdialog der Lebenshilfe in Kellinghusen am 27. April 2015
Etablierter Gradmesser für die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist die Erwerbstätigenquote. Sie ergänzt die Arbeitslosenquote und reflektiert die grundsätzliche Entscheidung und tatsächliche Chance von Menschen, am Erwerbsleben teilzunehmen.
Seit der Wiedervereinigung ist die Erwerbstätigenquote von 70,4 auf 79,9 Prozent gestiegen. Vier von fünf Menschen in Deutschland im Alter von 20 bis 64 Jahren sind erwerbstätig. Zwei Ursachen sind für diese Entwicklung besonders wichtig: immer mehr und höhere Bildungsabschlüsse von Frauen und mehr berufstätige Frauen – vor allem in den westdeutschen Ländern. Westdeutsche Frauen nähern sich langsam dem höheren Niveau in den ostdeutschen Ländern an. Insgesamt ist die Erwerbstätigkeit der Frauen seit 1991 somit deutlich gestiegen.
Gleiches gilt für Menschen mit Migrationshintergrund: Zwischen 2005 und 2018 stieg ihre Erwerbstätigenquote stark an. Im Vergleich mit Menschen ohne Migrationshintergrund bestehen aber weiterhin klare Unterschiede. Diese sind bei Männern weniger stark ausgeprägt als bei Frauen. Im letzten Jahr lag die Erwerbstätigenquote der Männer mit Migrationshintergrund knapp sieben Prozentpunkte unter der Erwerbstätigenquote der Männer ohne Migrationshintergrund. Bei Frauen beträgt der Abstand knapp 14 Prozentpunkte. Frauen mit Migrationshintergrund erreichten im Jahr 2018 lediglich eine Erwerbstätigenquote von 64 Prozent. Dagegen sind knapp 80 Prozent der Frauen ohne Migrationshintergrund erwerbstätig.
Eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist wichtiger denn je. Mit dem starken Flüchtlingszuzug im Jahr 2015 wird der Einfluss der Zuwanderung auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zunehmend sichtbar werden. Es kommt darauf an, Flüchtlinge bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen. Durch die Förderung des Spracherwerbs, Bildung und berufliche Ausbildung sowie die Anerkennung beruflicher Abschlüsse aus den Herkunftsländern.
Die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderung ist in den letzten 12 Jahren ebenfalls deutlich gestiegen: von 2005 bis 2017 um rund zwölf Prozentpunkte. Auch hier bleibt es eine wichtige Aufgabe, den großen Abstand zu Menschen ohne Behinderung zu verringern. Bei Männern und Frauen mit Schwerbehinderung2 lag die Erwerbstätigenquote bei rund 48 Prozent. Hier gab es zwischen 2005 und 2017 ebenfalls eine Steigerung um zwölf Prozentpunkte.3
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Voraussetzungen für die gezielte und geregelte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Die Nationale Weiterbildungsstrategie unterstützt alle Erwerbstätigen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen im Wandel der Arbeitswelt zu erhalten und anzupassen. Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Bundesteilhabegesetz ergänzt die bestehenden Förderprogramme.
Der Arbeitsmarkt soll aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sichere Arbeitsplätze bieten. Wenn unsichere Arbeitsplätze zu einem Dauerzustand werden, wird dies von den meisten als belastend empfunden. Befristete Arbeitsverhältnisse und Leih- und Zeitarbeitsverträge wurden daher kritisiert.
„Ich gehöre zu den eher jüngeren Menschen (21) und habe unheimliche Zukunftsängste. Man hört [...] nur noch von befristeten Jobs mit keinerlei Chance auf ein sicheres Dasein bei einem Unternehmen.“aus einer Online-Antwort vom 21. September 2015
Von den knapp 33,6 Millionen abhängig Beschäftigten im Alter von 20 bis 64 Jahren betrug der Anteil der atypisch Beschäftigten im Jahr 2018 22,1 Prozent. Seit dem Höchststand 2007 mit 25,5 Prozent ist der Anteil damit gesunken. Atypische Beschäftigung ist teils frei gewählt, teils in Kauf genommen als Einstieg in den Arbeitsmarkt und teils unfreiwillig.4
Im Jahr 2018 gingen gut 7,4 Mio. Menschen in Deutschland einer so genannten atypischen Beschäftigung nach. Sie arbeiteten befristet, in Minijobs, in Teilzeit unter 20 Wochenstunden oder in Zeitarbeit. Von den atypisch Beschäftigten waren 4,6 Millionen Personen in Teilzeit, 2,4 Millionen befristet und rund 2 Millionen geringfügig beschäftigt. Im Vergleich dazu gab es mit etwa 917.000 Personen nur relativ wenige Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Das sind 2,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten.
Sowohl atypische als auch Normalbeschäftigung sind seit dem Jahr 2000 in Deutschland gestiegen. Die Anzahl der atypisch Beschäftigten ist zwischen 2000 und 2018 von rund 5,9 auf gut 7,4 Millionen Personen angestiegen. Der Höchststand wurde 2010 mit rund 7,9 Millionen erreicht. Seitdem ist ein leichter Rückgang zu beobachten. Die Anzahl Normalbeschäftigter stieg zwischen 2000 und 2018 von 23,1 auf knapp 26,2 Millionen. Ein Anstieg atypischer Beschäftigung allein auf Kosten der Normalarbeitsverhältnisse lässt sich nicht nachweisen.
Atypische Beschäftigungsformen sind bei Frauen deutlich häufiger verbreitet als bei Männern. Das liegt nicht an Befristungen, sondern an geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit. Männer sind dagegen häufiger als Frauen als Leiharbeitnehmer tätig.
Viele Frauen in Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung wollen mehr arbeiten, wobei nicht immer eine Vollzeitstelle angestrebt wird. Vollzeitnahe Teilzeit und vor allem mehr zeitliche und örtliche Flexibilität im Beruf sind ein Weg, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Zu lange Erwerbsphasen in Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung verschlechtern langfristig die Einkommenschancen und erhöhen das Armutsrisiko von Frauen. Das gilt insbesondere bei Scheidung und im Alter.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktionen zurückführt und Missbrauch von Leihvertrags- und Werkvertragsgestaltungen verhindert. Das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche sorgt dafür, dass der Boom in der Paketbranche nicht zu Lasten der Beschäftigten geht.
Die Höhe der Bezahlung kam im Dialog sehr häufig zur Sprache. Gerecht und angemessen sollen Löhne und Gehälter sein, ein auskömmliches Leben ermöglichen. Der Mindestlohn wurde von der Mehrheit befürwortet. Vereinzelt gab es den Wunsch nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.
„Ein Postbote muss seine Familie ernähren können ohne staatliche Unterstützung.“Zitat aus dem Bürgerdialog der AWO am 17. Juni 2015
Der Indikator Reale Nettolöhne misst, wie sich die jährlichen Nettolöhne und -gehälter der abhängig Beschäftigten unter Berücksichtigung der Preisentwicklung im Zeitverlauf verändert haben. Der Indikator bildet die Entwicklung der durchschnittlichen Kaufkraft eines Beschäftigten ab.
Die realen Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bewegten sich von 1991 bis 2018 preisbereinigt zwischen 19.811 Euro und 20.952 Euro. Die durchschnittliche Lohnentwicklung ist in den vergangenen 25 Jahren insgesamt hinter dem Wirtschaftswachstum zurückgeblieben. Seit dem Jahr 2009 stellt sich die Situation allerdings wieder deutlich positiver dar. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang steigen die realen Nettolöhne und –gehälter wieder spürbar.
Die Gründe für den verhaltenen Anstieg der Nettolöhne und -gehälter sind vielfältig. Dazu zählen unter anderem das geringere Lohnniveau in den ostdeutschen Ländern nach der deutschen Wiedervereinigung, Veränderungen in der Beschäftigtenstruktur aufgrund der zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen vor allem in atypischer Beschäftigung, aber auch stagnierende Reallöhne als Folge einer schwächeren Tarifbindung.
Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern. Bezogen auf den Durchschnitt der Bruttostundenlöhne betrug diese 2018 im gesamten Bundesgebiet rund 21 Prozent, und zwar sieben Prozent im Osten und 22 Prozent im Westen Deutschlands. Zwischen 2006 und 2018 zeigen sich dabei nur geringfügige Veränderungen. Das heißt: Die Annäherung in den Bruttostundenlöhnen von Männern und Frauen schreitet sehr langsam voran. Ein wesentlicher Teil der Differenz geht darauf zurück, dass Frauen häufiger und längere familiär bedingte Erwerbsunterbrechungen haben, seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit tätig sind, die ihrerseits häufig schlechter entlohnt wird.
Andere Faktoren könnten überkommende Rollenbilder sein, die indirekte Benachteiligung und schlechtere Karrierechancen befördern. Darüber hinaus gibt es echte Diskriminierung. Vergleicht man Frauen und Männer mit gleicher Qualifikation sowie vergleichbarer beruflicher Position, bleibt immer noch eine Lücke von etwa sechs Prozent.5
Auf Empfehlung der Mindestlohn-Kommission wurde der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohnes zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro angehoben und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro angehoben. Die „kalte Progression“ wird in zwei Schritten ausgeglichen, indem die steuerlichen Kinderfreibeträge und der in der Einkommenssteuer integrierte Grundfreibetrag 2019 und 2020 erhöht werden. Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent derjenigen, die ihn heute zahlen vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen.
Arbeit wurde im Bürgerdialog nicht nur als Mittel zum Zweck gesehen. Die Dialogteilnehmer wünschten sich ein gutes Arbeitsklima und gute Bedingungen: z.B. flexible Arbeitszeiten und mehr Möglichkeiten, mobil zu arbeiten. Wie steht es um die Zufriedenheit der Menschen in Deutschland mit ihrer beruflichen Tätigkeit?
„Für mich ist wichtig, eine sinnstiftende Arbeit zu haben. Das kann ein Beruf, eine Arbeit sein, die mir nicht nur Spaß macht, sondern die mich auch fordert [...].“aus einer Online-Antwort vom 5. Oktober 2015
Der Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland ist mit seiner Arbeit zufrieden. Diese hohe Zufriedenheit kann man seit etwa 25 Jahren konstant beobachten.
Sozio-demografische Merkmale haben keinen großen Einfluss auf die Zufriedenheit im Beruf. Weder zwischen Frauen und Männern, noch zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gibt es nennenswerte Unterschiede. Auch das Alter hat keinen starken Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. Lediglich Beschäftigte zwischen 35 und 44 Jahren haben eine geringere Zufriedenheit als jüngere Beschäftigte.
Deutliche Unterschiede zeigen sich aber mit Blick auf die Höhe des Einkommens. Erwartungsgemäß liegt die Arbeitszufriedenheit der Menschen im oberen Einkommensbereich (10 Prozent höchste Einkommen) höher als bei denen am unteren Rand (10 Prozent niedrigste Einkommen). Die Unterschiede waren im Jahr 2004 besonders ausgeprägt, nähern sich seitdem aber wieder an. Im Jahr 2016 liegt die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten im oberen Einkommensbereich bei einem Wert von 7,3 verglichen zu 6,9 bei den Beschäftigten mit geringen Einkommen. Die Annäherung ist vor allem auf eine höhere Zufriedenheit bei den Geringverdienern zurückzuführen.
Zwischen Beschäftigten in den ost- und westdeutschen Bundesländern bestehen ebenfalls deutliche Unterschiede in der Arbeitszufriedenheit. In den westdeutschen Bundesländern liegt die Arbeitszufriedenheit im Jahr 2016 bei einem Wert von 7,2, bei Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern im Vergleich bei 6,9. Das ist der größte gemessene Ost-/West-Unterschied in der Arbeitszufriedenheit seit 2005.
Auf viele Faktoren, die maßgeblich für die Arbeitszufriedenheit sind, hat die Politik keinen direkten Einfluss. Sie setzt lediglich die Leitplanken für gesunde Arbeitsbedingungen. Denn Arbeitsklima und Arbeitsumfeld zu gestalten ist vorrangig Aufgabe der Tarifpartner. Deshalb sind Tarifautonomie und Tarifbindung sowie betriebliche Mitbestimmung von großer Bedeutung.
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Jugendarbeitslosigkeit weichen von denen der OECD ab. Die OECD greift für die internationalen Vergleichszahlen auf die europäische Statistik zurück, die Arbeitslosigkeit nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die ILO-Statistik schließt Personen ein, die aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit werden auch Personen erfasst die sich nicht arbeitslos gemeldet haben.
Bei einer Schwerbehinderung liegt der Grad der Behinderung bei 50 Prozent oder höher.
Im Mikrozensus 2017 wurde das Frageprogramm für Personen in Gemeinschaftsunterkünften stark verkürzt. Daher wird die Erwerbstätigenquote für Menschen mit Behinderung nur noch für Privathaushalte erhoben. Um die Vergleichbarkeit über die Zeit sicherzustellen, wurde die Erwerbstätigenquote für Menschen mit Behinderung für alle Jahre seit 2005 rückwirkend neu berechnet.
Unter den Begriff atypische Beschäftigung werden befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 20 Wochenstunden, geringfügig Beschäftigte sowie Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gefasst. Die Summe von befristet Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten geringfügig Beschäftigten sowie Zeit- und Leiharbeiter weicht von der Anzahl der atypisch Beschäftigten ab, weil Doppelzählungen möglich sind. Eine Person kann in Teilzeit beschäftigt und befristet sein. In dem Fall wird die Person zwei Mal gezählt.
Die bereinigte Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen wird nur alle vier Jahre vom Statistischen Bundesamt berechnet. Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2014. Die Zahl für 2018 wird voraussichtlich im Jahr 2020 veröffentlicht.