Zeit­dau­er für eine Un­ter­neh­mens­grün­dung

Der Indikator misst die durchschnittliche Anzahl von Tagen, die für die behördlichen Schritte bis zur Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland aufgewendet werden müssen.

Er ist eine Näherung für die Bedingungen für Unternehmensgründungen.

Der Indikator ist methodisch und inhaltlich nicht repräsentativ für die Gründerkultur bzw. -bedingungen in Deutschland, misst aber exemplarisch eine bürokratische Hürde bei der Unternehmensgründung.

Die Daten kommen von der Generaldirektion Wachstum der EU-Kommission und beziehen sich auf die Gründung von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften. Deshalb wird in Deutschland die Gründungsdauer für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) als Vergleichsgröße genutzt, die weniger als 20 Prozent der Gründungen ausmachen. Untersucht werden die Unternehmensgründungen in drei sehr unterschiedlichen Kommunen. In Deutschland sind das Bremerhaven, Meißen und München.

Im Themenbereich Bedingungen für Unternehmensgründungen, Gründerkultur bzw. Innovationskraft deutscher Unternehmen ist ein Austausch mit einem Indikator mit größerer Aussagekraft in Zukunft denkbar.

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