Glo­ba­le un­ter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung (Platz­hal­ter)

Derzeit gibt es keinen geeigneten Indikator, um globale unternehmerische Verantwortung abzubilden.

Entsprechend den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs berichten bestimmte große Unternehmen bereits seit 2006 in ihren Lageberichten über nicht-finanzielle Aspekte, z.B. über Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange, soweit sie für die wirtschaftliche Lage und den Geschäftserfolg relevant sind. Eine Ausdehnung dieser Berichterstattung und eine Erstreckung auf andere gesellschaftliche Belange (z.B. Menschenrechte, Korruption, Gleichstellungsbelange) sieht die bis Dezember 2016 umzusetzende sogenannte CSR-Richtlinie 2014/95/EU vor.

CSR-Aktivitäten und -Berichte gibt es in vielen deutschen Unternehmen schon seit Jahren. In einigen Fällen erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Einblicke in Lieferketten und können so Bewertungen abgeben oder Ranglisten erstellen. Umweltberichte in Form von geprüften „Umwelterklärungen“ sind bereits seit 1995 im deutschen EMAS-Register öffentlich einsehbar. Der Runde Tisch für Nachhaltiges Palmöl hat sogar Karten der zertifizierten Anbaugebiete als offene Datensätze (Open Data) zugänglich gemacht.

Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen sind u.a. der vom Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitete und von der Bundesregierung unterstützte Deutsche Nachhaltigkeitskodex, der zunehmend im europäischen Kontext Beachtung findet, oder etwa die Global Reporting Initiative.

Im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte soll zukünftig eine regelmäßige Erhebung über den Umsetzungsstand der im Aktionsplan enthaltenen Elemente durch Unternehmen erfolgen.

mehr
© 2016 – 2018 Bundesregierung soweit nicht anders gekennzeichnet